Unfallregulierung durch die Haftpflichtversicherung, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema der Unfallregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Unfallregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers
Ein Klassiker ist der Fall, dass der Geschädigte sein Gutachten einreicht, und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dann sogenannte kalkulierte Reparaturkosten erstattet, die regelmäßig unterhalb dessen liegen, was in dem Unfallgutachten des Geschädigten steht.
Was steckt dahinter? Die zahlungspflichtige Versicherung holt selber ein Gutachten ein, oder lässt selber ein Gutachten erstellen und versucht den Geschädigten damit abzuspeisen.
Sobald Klage erhoben wird auf die Beträge, die in dem Gutachten des Geschädigten auftauchen, wird in aller Regel die Zahlung vollständig erfolgen.
Die Versicherungen legen es zum großen Teil darauf an, dass die Geschädigten die Klage einreichen, erst dann wird vollständig gezahlt. Traurig aber wahr.“
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