Arbeit/Beruf

Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt?

Ich bin Katharina Mosel von der Anwaltskanzlei Linden und Mosel. Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht.

Mein Thema heute: Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt – geht das?
Eine typische Situation bei uns im Büro: Vor mir sitzt ein Ehepaar und möchte sich scheiden lassen. Sie wollen eine Anwältin, nämlich mich. Geht das überhaupt? Als Antwort ein klares und Sie vielleicht überraschendes: Nein, das geht nicht.

Ich weiß, dass das immer noch eine landläufige Meinung ist. Und ich weiß auch, dass es immer noch in vielen Medien anders dargestellt wird. Das macht es aber nicht richtiger. Ein Anwalt ist parteiisch und kann daher im Scheidungsverfahren nur eine Partei vertreten. Der andere Ehepartner hat dann keinen Anwalt. Er braucht auch keinen, wenn er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Das ist unproblematisch, wenn sich die Eheleute vorher über alle Scheidungsfolgen bei einem Notar geeinigt haben oder, wenn es nur eine kurze Ehe war, aus der keine Kinder hervorgegangen sind.

Sitzt also jetzt ein Ehepaar vor mir und möchte sich einvernehmlich mit mir scheiden lassen, erkläre ich das beiden und sie müssen sich entscheiden, wen von beiden ich vertreten soll. Dem anderen Ehepartner sage ich dann, dass er sich selber anwaltlichen Rat holen soll, damit er über seine rechtliche Situation informiert ist.



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