Zahlendreher im Anhörungsbogen - Verjährung läuft weiter!
Ein interessantes Urteil hat das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen am 3.9.12 (A.Z.: 2 OWi 593 Js 7128/12) gefällt. Nach dem "Blitz" hatte die Behörde Anhörungsbogen erlassen, auf dem die Tatörtlichkeit fehlerhaft benannt war. Ein simpler Zahlendreher bei der km-Angabe der Messstelle. Allerdings mit schwerwiegenden Folgen. Es lief nämlich die Verjährung weiter, der Bußgeldbescheid war unwirksam! Die Folge: Freispruch.
Hier die Begründung: Das Amtsgericht stellte fest, dass sich der Betroffene im Rahmen der Anhörung schließlich so nicht zutreffend zu dem Vorwurf äußern könne. Denn zwischen der vermeintlichen und der tatsächlichen Messstelle liegen mehrere Kilometer, so dass es dem Betroffenen nicht möglich ist, die Örtlichkeit zutreffend einzuordnen.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass jeder Anhörungsbogen oder auch Bußgeldbescheid von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüft werden sollte. Denn nur wenn eine gründliche Prüfung dazu führt, dass Fehler der Verfolgungsbehörden aufgedeckt werden, kann es zu einem Freispruch kommen. Von selber passiert dies nicht.
Weitere Infos zu diesem Fall unter:
http://onlinerechtsberatung.de/anhorungsbogen-fehlerhaft-verjahrung-lauft-weiter