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VW-Abgasskandal: Kosten für die Klagen der Betroffenen müssen übernommen werden!

Klagen wegen VW-Abgasskandal und Kosten

Aufgrund des sogenannten "Abgasskandals" haben zahlreiche Käufer von VW-Fahrzeugen derzeit die Absicht, Ansprüche aufgrund der unter Emissionsgesichtspunkten mangelhaften Fahrzeuge geltend zu machen. Und die Aussichten hierfür stehen gut: es liegen bereits zahlreiche Entscheidungen vor, die bestätigen, dass Werte beim Abgasausstoß einen sogenannten Sachmangel darstellen und daher die Gewährleistungsansprüche der Käufer (Minderung, Wandelung, Schadensersatz) auslösen können.

Was viele Betroffene zögern lässt, ist das Kostenrisiko. Die Rechtsschutzversicherer zieren sich, wenn es um die Deckungszusage geht. Nun gibt es erste Urteile. Das Landgericht Essen (Aktenzeichen: 18 O 68/16; Urteil vom 18.5.2016) gab der Klage des Versicherungsnehmers in vollem Umfang statt, d.h. die Versicherung muss für die Kosten eintreten.

Bislang ist die Rechtsprechung zur Eintrittspflicht von Rechtsschutzversicherern und Prozesskostenhilfe im Hinblick auf den VW Abgasskandal sehr uneinheitlich. Das Landgericht München und das Landgericht Lüneburg hatte sich ebenfalls in 2 Urteilen zugunsten der Verbraucher ausgesprochen. Es existieren aber auch andere Urteile, in denen zugunsten der Vertragspartner (Händler) entschieden wurde, die die vom Abgasskandal betroffenen VW-PKW verkauft hatten. Allerdings sind die meisten der erstinstanzlich gesprochenen Urteile bisher noch nicht rechtskräftig.

Nochmals zum Kernproblem: man ist sich inzwischen einig, dass die verbaute Software in den vom Abgasskandal betroffenen PKW einen Mangel darstellt. Umstritten ist derzeit noch, ob dieser Mangel erheblich ist und den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag ermächtigt. Auch die Frage, ob und in welcher Höhe Minderung des Kaufpreises verlangt werden kann, ist derzeit noch nicht einheitlich beantwortet worden. Gerade deswegen trifft die klagewilligen Käufer der vom Abgasskandal betroffenen VW-Fahrzeuge ein hohes Prozessrisiko und damit ein Kostenrisiko. Andererseits ist im Hinblick auf drohende Verjährung ein Gerichtsprozess schnell anzustreben, um die Frist zu unterbrechen.

Betroffenen kann daher nur geraten werden, sich schnell und umfassend für ihren speziellen Fall juristisch beraten zu lassen.

Weitere Infos zum Thema unter:

http://www.ra-hartmann.de/klagen-gegen-vw-wegen-abgasskandal-autos-und-die-kosten-dr.-hartmann-partner.html

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