Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

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Verkehrsunfall, und was nun?

Es ist früh morgens. Sie fahren in Ihrem Auto und sind in Gedanken schon bei der Arbeit, als es plötzlich passiert:
Es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Kraftfahrzeug und Ihr Pkw wird beschädigt. Was ist jetzt zu tun und welche Informationen müssen Sie sammeln, damit Sie oder ein eventuell von Ihnen zu beauftragender Anwalt, der Erfahrung im Verkehrsrecht hat, Ihre Rechte später optimal wahren kann?



1. Ihre Anrufe
Nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert und sich gegebenenfalls um verletzte Personen gekümmert haben, sollten Sie die Polizei rufen. Die Polizei wird nicht in jedem Fall am Unfallort erscheinen, in der Regel jedoch dann, wenn Unfallbeteiligte verletzt worden sind, Unfallschäden von einem gewissen Ausmaß vorliegen oder der Verdacht besteht, dass einer der Unfallbeteiligten eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat begangen haben könnte.

Gerade dann, wenn keine Polizei vor Ort ist, müssen Sie besonders sorgsam Vorsorge dafür treffen, dass Sie später Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können. Aber selbst dann, wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wird, müssen Sie aufmerksam sein und Beweise sichern. Aufgabe der Polizei ist nämlich lediglich die Absicherung der Unfallstelle und das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Die Polizei wird keinem Unfallbeteiligten dabei behilflich sein, seine Schadensersatzansprüche beim Unfallgegner durchzusetzen.

2. Ihre Notizen
Sehen Sie sich so früh wie möglich nach Personen um, die als Zeugen für den Unfall in Betracht kommen könnten. Lassen Sie sich Adresse und Telefonnummer geben, um später diese Personen als Zeugen benennen zu können. Die Erfahrung zeigt, dass Zeugen sich häufig nicht von alleine anbieten, da sie davon ausgehen, dass andere das Unfallereignis genauso gut oder besser beobachtet haben und sich schon alles regeln wird. Gehen Sie deshalb aktiv auf Personen zu, die den Unfall beobachtet haben könnten.

Notieren Sie sich die Kennzeichen des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs, bei Gespannen sowohl das Kennzeichen des Zugfahrzeugs als auch des Anhängers.

Notieren Sie sich die Personalien des Unfallgegners, also Name und Anschrift, am besten aber auch dessen Telefonnummer.

Weiterhin benötigen Sie die Personalien des gegnerischen Fahrzeughalters, die sich aus der Zulassungsbescheinigung - dem „Fahrzeugschein“- ergeben.
Schreiben Sie schließlich auch die wichtigsten Daten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung auf, bei dem das andere Fahrzeug versichert ist, also mindestens Namen der Versicherung, deren Anschrift und die Versicherungsscheinnummer.

Für den Fall, dass ein ausländisches Fahrzeug beteiligt sein sollte, lassen Sie sich die „Grüne Karte“ durch den Unfallgegner aushändigen oder notieren Sie sich zu mindestens die dort gemachten Angaben, insbesondere Versicherungsnummer und Geltungsdauer. Auf diese Weise können Sie vermeiden, dass Sie später Ihre Ansprüche unter Umständen bei einem ausländischen Versicherer geltend machen müssen, was mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist.

Machen Sie schließlich Fotos vom Unfallort aber auch von den Beschädigungen an Ihrem und an dem gegnerischen Fahrzeug. Haben Sie selbst keine Möglichkeit, zu fotografieren, bitten Sie eine andere am Unfallort befindliche Person, Fotos aufzunehmen und Ihnen später etwa zuzumailen.

Selbstverständlich werden Sie jetzt einwenden, dass es in einer Unfallsituation kaum möglich sein wird, sich an all die oben aufgezählten Dinge zu erinnern. Sollten Sie den einen oder anderen Punkt vergessen, muss sich das nicht gleich zwingend nachteilig für Sie auswirken.
Unerlässliche Mindestvoraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ansprüchen ist aber das Notieren des Kfz-Kennzeichens des anderen Unfallbeteiligten. Durch den sogenannten Zentralruf der Autoversicherer kann dann später über das Kennzeichen immerhin noch der Halter und der Kfz-Haftpflichtversicherer des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs herausgefunden werden.

Um die Chancen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche zu erhöhen, sollten Sie zudem in erster Linie daran denken, Personen benennen zu können, die den Unfall beobachtet haben.

Denken Sie nach dem Unfall also zumindest an das Notieren des gegnerischen Kfz-Kennzeichens und das Festhalten der Personalien von Zeugen.

3. Ihre Angaben gegenüber anderen Unfallbeteiligten
Dem Unfallgegner müssen Sie Ihre Personalien mitteilen, also Name und Anschrift. Zudem sollten Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung benennen.
Keinesfalls dürfen Sie aber dem Unfallgegner gegenüber Ansprüche anerkennen, selbst wenn Sie nach Ihrem ersten Eindruck das Gefühl haben, Sie allein hätten den Unfall verursacht. Anderenfalls drohen Ihnen Nachteile seitens Ihres Kfz-Haftpflichtversicherers. Dieser kann Sie in Regress nehmen. In diesem Fall werden zwar die Ansprüche des Unfallgegners reguliert. Ihre Versicherung wird von Ihnen aber - jedenfalls innerhalb bestimmter Grenzen - Ersatz fordern.

4. Ihre Angaben gegenüber der Polizei
Sollte Polizei vor Ort sein, werden die Beamten Sie befragen wollen. Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug und zu der Art Ihrer Beteiligung am Verkehrsunfall sollten Sie machen. Nähere Angaben zum Hergang des Unfalls und Ihres Verhaltens sollten unterbleiben. Wie bereits ausgeführt, geht es der Polizei nicht um die Sicherung von Schadensersatzansprüchen der am Unfall Beteiligten, sondern um das Ermitteln von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Ausführliche Angaben gegenüber den Polizeibeamten werden Ihnen also nicht helfen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass der Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall ein besonderes Bedürfnis verspürt, sich mitzuteilen. Er kann indessen in dieser Situation nicht erkennen, ob sich alle Informationen, die er preisgibt, später positiv auswirken werden und insbesondere bei der Durchsetzung seiner Ansprüche helfen. Es ist durchaus möglich, dass der aufnehmende Polizeibeamte Ihre Angaben in seinem Unfallbericht „unglücklich“ formuliert und der Unfall plötzlich in einem ganz anderen - von Ihnen nicht gewollten - Licht erscheint. Der Bericht kann später nicht mehr korrigiert werden. Der zuständige Sachbearbeiter des gegnerischen Haftpflichtversicherers wird in der Regel den Polizeibericht aufmerksam lesen und alles verwenden, das dabei hilft, Ihren Schaden nicht oder jedenfalls nicht in voller Höhe regulieren zu müssen.

5. Ihre Angaben gegenüber Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung
Auch wenn Sie der Auffassung sind, allein der Unfallgegner habe den Unfall verursacht, müssen Sie das Schadensereignis Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer melden. Sind bei dem Unfallereignis Personen schwer verletzt worden oder ist gar jemand zu Tode gekommen, sollte die Versicherung umgehend informiert werden.

6. Ihr weiteres Vorgehen
Im Nachgang zum Unfall werden Sie Ihre Ansprüche der gegnerischen Haftpflichtversicherung gegenüber geltend machen müssen. Die Mitarbeiter der Versicherung sind versierte Profis auf dem Gebiet des Regulierens von Verkehrsunfällen. Sollten Sie nicht lediglich Bagatellschäden erlitten haben, ist die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht unumgänglich. Ein solcher Anwalt kann der Versicherung auf Augenhöhe begegnen, weil er weiß, welche Ansprüche durchsetzbar sind. Zudem gilt grundsätzlich, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren Anwalt bezahlen muss, jedenfalls in der Höhe, in der Ihre Ansprüche begründet sind.

Die umgehende Konsultierung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht ist daher eine vernünftige Entscheidung.

Olaf Krecht
Rechtsanwalt
Kronshagen / Kiel

Die Anwaltskanzlei Denner & Krecht wurde 1997 in 24119 Kronshagen bei Kiel gegründet und wird heute von Rechtsanwalt Olaf Krecht alleinverantwortlich geführt. Schwerpunktmäßig werden die Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Scheidung bearbeitet. Vereinbaren Sie einen Kanzleitermin oder lassen Sie sich auch gerne telefonisch beraten. Rechtsanwalt Krecht freut sich auf Ihren Anruf.


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(11/07/2020 03:54)

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