Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

Unfall durch rollenden Einkaufswagen

Nicht nur durch Kraftfahrzeuge können Unfälle verursacht werden. Auch Einkaufswagen, die auf Parkplätzen von Supermärkten wegrollen, sind mögliche Ursachen für "Verkehrsunfälle".

Das OLG Hamm hatte sich in seinem Urteil vom 18.8.15 (A.Z.: 9 U 169/14) mit einem solchen Fall zu befassen, wobei der Einkaufswagen hier sogar durch starken Wind auf die Fahrbahn einer Straße gerollt war und mit dem Pkw des späteren Anspruchsstellers kollidiert war. Im vorliegenden Fall wurde ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bejaht. Dies gilt zum einen im Hinblick auf Schutzmaßnahmen gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte, zum anderen aber auch mit Blick auf die Verhinderung eines Wegrollen dieser Einkaufswagen im Sinne einer Verselbstständigung durch das Wetter, nämlich durch den Sturm. Im Ergebnis war daher der Betreiber des Supermarktes zum Schadensersatz verpflichtet. Jedoch haftet auch der Kläger als Fahrer seines PKW aufgrund der von seinem Kfz ausgehenden Betriebsgefahr nach § sieben Abs. 1 StVG. Der Unfall ist bei dem Betrieb des Kfz des Klägers entstanden, § 7 Abs.1 StVG. Auf die unabwendbar Keil des Unfallgeschehens nach § 17 Abs. 3 StVG kann sich der Kläger vorliegend nicht berufen, weil der Unfall nicht durch mehrere Kfz verursacht worden ist. Letztlich kam das Gericht daher zu einer Quotelung der Ansprüche. Konkret hat der Senat des OLG Hamm die von dem Fahrzeug des Klägers ausgehende einfache Betriebsgefahr mit 20 % veranschlagt.

Im Ergebnis kann somit festgehalten werden, dass der Schutzzweck des § 7 StVG äußerst weit zu verstehen ist. Er erfasst alle durch den Straßenverkehr geprägten Schadensabläufe (vergl. u.a. BGH VersR 2005,992). Zum Gebrauch und Betrieb des Kfz gehört das B-und Entladen, so das bei einem Wegrollen des Einkaufswagens während dieser Betriebsvorgänge ein Unfall im Sinne von § 7 StVG mit der Folge des Eintritts der jeweils vorhandenen Kfz Haftpflichtversicherung vorliegt. Mit anderen Worten, wenn ein Kunde beim Einladen seiner Waren nicht auf seinen Einkaufswagen achtet und dieser wegrollt, haftet die Kfz Haftpflichtversicherung dieses Kunden gegenüber demjenigen, der durch den wegrollenden Einkaufswagen einen Schaden erleidet.

Weitere Infos unter: http://www.ra-hartmann.de/unfall-durch-rollenden-einkaufswagen-dr.-hartmann-partner.html




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