Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

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© Dragana Gordic

Unfall auf Parkplatz - Gilt „Rechts vor links“?

Auf den großen Parkflächen vor Supermärkten findet man immer einen Parkplatz. Aber Vorsicht! Gerade bei hohem Verkehrsaufkommen an den Wochenenden sind Unfälle dort vorprogrammiert.  Ob ein Verkehrsteilnehmer bzw. dessen Versicherung dann für den verursachten Schaden aufkommen muss, hängt insbesondere davon ab, ob Verhaltenspflichten im Straßenverkehr verletzt wurden. Die sich aus § 8 StVO ergebende allgemeine Verkehrsregel „rechts vor links“ kennt ja jeder. Fraglich ist aber, ob dieses Gebot auch auf Parkplätzen zu beachten ist. Eine klare Antwort gibt es nicht. Es kommt stets auf den Einzelfall an!

„Rechts vor links“ gilt auf öffentlich zugänglichen Parkflächen nur eingeschränkt. Die wichtigste Verkehrsregel dort lautet vielmehr: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Die Rechtsprechung lässt auf Parkflächen „rechts vor links“ aber ausnahmsweise dann gelten, wenn die "Fahrbahnen" zwischen den einzelnen Abstellreihen den Charakter von Straßen haben und die Vorfahrtsfrage zwei Parkplatzbenutzer betrifft, die beim Befahren dieser Fahrbahnen an einer Kreuzung oder Einmündung gleichzeitig zusammentreffen.

Was heißt das nun konkret für Parkplatzbenutzer? Nicht auf „rechts vor links“ vertrauen, immer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und stets bremsbereit sein! Nur dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite, wenn es trotzdem zu einem Unfall kommt.

Olaf Krecht
Rechtsanwalt
Kronshagen / Kiel

Die Anwaltskanzlei Denner & Krecht wurde 1997 in 24119 Kronshagen bei Kiel gegründet und wird heute von Rechtsanwalt Olaf Krecht alleinverantwortlich geführt. Schwerpunktmäßig werden die Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Scheidung bearbeitet. Vereinbaren Sie einen Kanzleitermin oder lassen Sie sich auch gerne telefonisch beraten. Rechtsanwalt Krecht freut sich auf Ihren Anruf.

 

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Perfekt verständlich, vielen Dank! (05/07/2020 06:25)
Danke,das habe ich mich immer schon gefragt! (06/07/2020 11:05)

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