Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

Sportbootführerschein wegen Alkohol in Gefahr

Liebe Sportbootfahrer, die Saison hat begonnen. Dass Sie nicht nur Ihren Pkw-Führerschein, sondern auch Ihren Sportbootführerschein wegen Alkohol am Steuer / Ruder verlieren können, ist eine wichtige Erkenntnis.

Und zwar regelt § 8 II Nr.1 Buchst a der Sportbootführerscheinverordnung (SportBootFSV), dass ein Bootsführer seinen Sportbootführerschein verliert, wenn er "mehrfach mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder unter erheblicher Einwirkung berauschender Mittel ein Sportboot geführt hat.“Diese Regelung entspricht den Bestimmungen über die MPU-Anordnung bei Autofahrern. Heißt dies aber auch, dass er bei erstmaligem Bootsfahren unter 1,1 Promille oder mehr seinen Sportbootführerschein verliert, wie es beim Pkw-Führerschein bekanntlich der Fall ist?
Nein, befanden nun die Richter des Niedersächsischen OVG in ihrem Urteil vom 6.11.14 (A.Z.: 12 LC 252/13). Denn die genannten Regelung sei zu unklar, um ihr eine Starre 1,1-Promille-Grenze beim Ersttäter entnehmen zu können. Der Regelung des § 8 II Nr.1 Buschst a SportBootFSV lasse sich dies nicht mit einer dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG) genügenden Klarheit und Bestimmtheit entnehmen.
Ein interessantes Urteil, an dem man erkennen kann, dass es einigen Gerichten in Deutschland doch noch um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geht. Und zwar unabhängig von der Frage, wie man zu der Thematik „Alkohol am Steuer / Ruder“ steht. Denn es gilt nun mal der Grundsatz: Ohne Gesetz keine Strafe

weitere Infos: http://onlinerechtsberatung.de/sportbootfuehrerschein

Waren diese Informationen hilfreich?

Vielen Dank. Ihr Feedback hilft uns, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Danke, dass Sie uns kontaktiert haben.

Ihr Formular wurde erfolgreich übermittelt. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse (), damit wir Ihre Anfrage schneller bestätigen und beantworten können.

Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Posteingang und klicken Sie auf den Link in der Nachricht von Anwaltplus.de.

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hartmann,

Anrede * Name * E-Mail * Tel. *

*Pflichtfeld - für etwaige Rückfragen der Redaktion. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht für Werbezwecke verwendet.

Stichworte

WEITERE PUBLIKATIONEN

von Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

VIDEOS

von Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann - Verkehrsrecht-Strafrecht