Neuwagenkauf: Auch geringe Farbabweichung ist Sachmangel!
Neuwagenkauf: Auch geringe Farbabweichung ist Sachmangel!
Die Berufungskammer des Landgerichts Ansbach hat am 9.7.14 zu dem Aktenzeichen 1 S 66/14 ein interessantes Urteil zu dem Thema Sachmängelgewährleistung beim Kauf eines Neuwagens gefällt. Kernaussage: Wenn bei einem Neuwagen auch nur eine geringe Farbabweichung zwischen dem bestellten und dem gelieferten Farbton besteht, handelt es sich um einen Mangel.
In dem entschiedenen Fall wurde ein Pkw in der Farbe "Track-Grau" bestellt und in der Farbe "Pirineos-Grau" geliefert. Die Abweichung ist minimal und für das ungeübte Auge gar nicht ohne weiteres erkennbar. Dennoch hatte der Kläger Erfolg. Denn dem Deutschen ist sein (Neu-) Wagen so wichtig, und diese Priorität ist auch so schützenswert, dass selbst die kleinste Abweichung von dem bestellten Vertragsinhalt einen Mangel darstellt.
Ein Urteil mit durchaus weitreichenden Folgen für die Verkäufer von Neuwagen. Denn aus den oben genannten Gründen ist nun die in vielen Kaufverträgen enthaltene Klausel "Abweichungen im Farbton bleiben vorbehalten, wenn die Änderung nicht erheblich und für den Käufer zumutbar ist" aus den Vertragsformularen zu streichen.
Weitere Infos zum Fall:http://onlinerechtsberatung.de/neuwagenkauf-auch-geringe-farbabweichung-ist-sachmangel