Strafrecht (allgemein)

Betrug bei Sportwetten

Die Fußball-EM geht in die entscheidende Phase und viele Fußballfans versuchen nun wieder, mit ihrem Fachwissen Geld zu verdienen. Die Rede ist von Fußballwetten.
Sportwetten sind in Deutschland mittlerweile bekanntlich legal. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11.3.2014 (A.Z.: 4 StR 479/13) über einen äußerst interessanten Fall zu entscheiden gehabt, in dem der Angeklagte aufgrund eines Tipps auf ein angeblich verschobenes Fußballspiel gesetzt und gewonnen hatte.
Vor dem Spiel der österreichischen Bundesliga zwischen zwei Fußballvereinen erhielt der Angeklagte einen "Tipp": angeblich hätten Spieler der Heimmannschaft zugesagt, durch unsportliche Spielzurückhaltung auf eine Niederlage des eigenen Vereins mit mindestens zwei Toren Unterschied hinzuwirken. So kam es dann auch.
Der Angeklagte setzte und gewann. Dennoch Freispruch: Der Angeklagte ging bei seinem Wettverhalten nicht von einer mit Sicherheit zutreffenden Information aus, sondern vertraute nur auf den "Tipp". Es gehöre die Nutzung solcher Informationsvorsprünge (vermutet oder tatsächlich zutreffend) zum allgemeinen und daher straflosen "Geschäftsrisiko bei Wetten". Diese Wertung stehe auch im Einklang mit dem Urteil des fünften Strafsenats des BGH vom 15.12.2006 (A.Z.: 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165,172).
Fazit: solange man lediglich einen "Tipp" erhält und nicht aktiv (etwa durch Bestechung) auf das Spielgeschehen bzw.den Spielausgang Einfluss nimmt, kann man bedenkenlos auch höhere Wettgewinne vereinnahmen, ohne sich strafbar zu machen. Viel Glück!

Weitere Infos: http://www.ra-hartmann.de

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