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Abmahnungen der Anwaltskanzlei Sasse & Partner im Umlauf

Achtung - Abmahnungen der Anwaltskanzlei Sasse & Partner im Umlauf!

Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

Filesharing-Abmahnungen wegen des Bereithaltens und Herunterladens von Filmen, Musik oder Computerspielen im Internet werden häufig von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, aktuell auch wieder von der Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner aus Hamburg und vielen anderen Abmahnkanzleien versandt.

So werden zum Beispiel die Adressaten durch Sasse & Partner Rechtsanwälte derzeit abgemahnt, weil sie das Filmwerk „The Walking Dead”, Staffel 5, und die jeweiligen Folgen der Staffel 5 anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten haben sollen.

Die Abgemahnten werden von Sasse & Partner - die hier für die WVG Medien GmbH aus Hamburg auftreten - aufgefordert, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Aufwendungsersatz von etwa 970 Euro zu bezahlen, der die Anwaltskosten der Abmahnkanzlei und die Ermittlungskosten sowie weitere Aufwendungen der Kanzlei Sasse & Partner umfasst. Darüber hinaus werden die Abmahnten zudem aufgefordert, einen Schadensersatzbetrag von pauschal 500 € zu bezahlen. Insgesamt sollen die von Sasse & Partner Angeschriebenen also einen Gesamtbetrag von beispielsweise 1.467,60 € bezahlen!

Soll die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden?

Da auch derjenige eine Abmahnung erhalten kann, der selbst gar keinen Urheberrechtsverstoß begangen hat, sondern lediglich Inhaber des Internetanschlusses ist, von dem aus der Urheberrechtsverstoß begangen worden sein soll, ist vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung rechtlich zu prüfen, ob dies überhaupt erforderlich ist.

Zwar kann in manchen Fällen auch derjenige für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich sein, der lediglich Inhaber des Internetanschlusses ist. Allerdings genügt in Einzelfällen auch die entsprechende Aufklärung der Familienmitglieder, um nicht haftbar gemacht zu werden. Ihren konkreten Fall sollten Sie daher anwaltlich prüfen lassen.

Soll der von der Abmahnkanzlei geforderte Betrag bezahlt werden?

Da zunächst geprüft werden sollte, ob die seit Herbst 2013 neu geregelte gesetzliche Begrenzung der außergerichtlichen Anwaltskosten der Abmahnkanzlei auf 147,56 € auch in Ihrem Fall Anwendung findet oder wie Sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen erfolgreich wehren und die Kostenrisiken in Ihrem Einzelfall so weit wie möglich reduzieren können, sollten Sie zunächst den geforderten Betrag nicht bezahlen und sich dazu von einem auf Filesharing-Recht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Was sollten Sie nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung tun?

Es ist zunächst wichtig, dass Sie überhaupt tätig werden. Sie sollten in jedem Fall eine urheberrechtliche Abmahnung ernst nehmen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Wir empfehlen dringend, keine Unterlassungserklärungen selbst abzuändern, da dabei schnell Fehler passieren können, die möglicherweise weitere Kostenrisiken nach sich ziehen. Schließlich verpflichten Sie sich mit einer solchen Erklärung möglicherweise zu unabsehbaren Folgen. Insbesondere durch darin enthaltene Vertragsstrafenregelungen können auch noch Jahre später enorme Kostenrisiken auftreten.

Wichtig: Unbedingt die gesetzte Frist einhalten!

Sie sollten unbedingt innerhalb der von der Abmahnkanzlei gesetzten Frist tätig werden und innerhalb der Frist eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Antwort sollte dann entweder durch Sie oder durch Ihren Anwalt innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Anderenfalls riskieren Sie, dass die Abmahnkanzlei ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie anstrengt, welches mit einem erheblichen Kostenrisiko für Sie verbunden ist.

Bei Fragen zu urheberrechtlichen Abmahnungen können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter [email protected] oder per Telefon unter 0351/8106245.

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