Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Blaufelder übernimmt für Sie die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und denmit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hierbei in den Bereichen:
- Kündigung/Abfindung
- Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Offene Gehaltsforderungen/Insolvenz des Arbeitgebers
- Urlaubsansprüche
- Eltern- und Teilzeit
- Mobbing
Bei Erhalt einer Kündigung kann eine Klage nur innerhalb von drei Wochen bei Gericht fristgerechteingereicht werden. Zudem können berechtigte Ansprüche durch den Ablauf sog. Ausschlussfristen, die sehr kurz sein können, erlöschen. Wenden Sie sich daher bei Rechtsproblemen umgehend an die Kanzlei Blaufelder.
Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.
Betriebsverfassungsrecht
Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts befasst sich Rechtsanwalt Blaufelder insbesondere mit:
- Betriebsvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Beratung in sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Fallgestaltungen
- Schulungen
Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.
Personalvertretungsrecht
Auf dem Gebiet des Personalvertretungsrechts befasst sich Rechtsanwalt Blaufelder vorrangig mit:
- Dienstvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
- Sozialplanverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
- Verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Beratung in sonstigen personalvertretungsrechtlichen Fallgestaltungen
- Schulungen
Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart und Mannheim – aber auch vor jedem anderen Verwaltungsgericht in Deutschland.
Medizinisches Sozialrecht
Rechtsanwalt Blaufelder berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des medizinischen Sozialrechts in folgenden Bereichen:
- Schwerbehindertenrecht (Anerkennung, Grad der Behinderung, Merkzeichen)
- Krankenversicherungsrecht (Krankengeld, Kostenübernahme, sonstige Leistungen)
- Rentenversicherungsrecht (insbesondere Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente)
- Unfallversicherungsrecht (Anerkennung eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit)
- Pflegeversicherungsrecht (Einstufung, Pflegegeld, etc.)
Bei ablehnenden Bescheiden ist es empfehlenswert, sich umgehend an die Kanzlei Blaufelder zu wenden, da ein Widerspruch oder eine Klage nur innerhalb eines Monats fristgerecht eingelegt bzw. erhoben werden kann.
Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Sozialgericht in Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Sozialgericht in Deutschland.
Kanzlei Blaufelder
Rechtanwalt Thorsten Blaufelder
Stuttgarter Straße 50
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 9133973
Fax. 07141 9133972
Mail [email protected]
Zuständige Aufsichtsbehörde
Herr Rechtsanwalt Blaufelder gehört der
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart
an.
Gesetzliche Berufsbezeichnungen
Thorsten Blaufelder
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen
Herr Rechtsanwalt Blaufelder unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Sämtliche Gesetzestexte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer »http://www.brak.de in der aktuellen Version eingesehen werden
Hinweis gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.
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