Herr Rechtsanwalt

Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
Stuttgarter Str. 50
71638 Ludwigsburg
Telefon: 071419133972 Telefax: 071419133973 Internet: www.kanzlei-blaufelder.de
Kontaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder - Wirtschaftsmediation - einfach und unverbindlich. Für Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gerne zur Verfügung.

PROFIL

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Blaufelder übernimmt für Sie die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und denmit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hierbei in den Bereichen:

  • Kündigung/Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Offene Gehaltsforderungen/Insolvenz des Arbeitgebers
  • Urlaubsansprüche
  • Eltern- und Teilzeit
  • Mobbing

Bei Erhalt einer Kündigung kann eine Klage nur innerhalb von drei Wochen bei Gericht fristgerechteingereicht werden. Zudem können berechtigte Ansprüche durch den Ablauf sog. Ausschlussfristen, die sehr kurz sein können, erlöschen. Wenden Sie sich daher bei Rechtsproblemen umgehend an die Kanzlei Blaufelder.

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

Betriebsverfassungsrecht

Auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts befasst sich Rechtsanwalt Blaufelder insbesondere mit:

  • Betriebsvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung in sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Fallgestaltungen
  • Schulungen

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

Personalvertretungsrecht

Auf dem Gebiet des Personalvertretungsrechts befasst sich Rechtsanwalt Blaufelder vorrangig mit:

  • Dienstvereinbarungen (Gestaltung, Überarbeitung und Durchführung von Verhandlungen)
  • Sozialplanverhandlungen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung in sonstigen personalvertretungsrechtlichen Fallgestaltungen
  • Schulungen

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart und Mannheim – aber auch vor jedem anderen Verwaltungsgericht in Deutschland.

Medizinisches Sozialrecht

Rechtsanwalt Blaufelder berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des medizinischen Sozialrechts in folgenden Bereichen:

  • Schwerbehindertenrecht (Anerkennung, Grad der Behinderung, Merkzeichen)
  • Krankenversicherungsrecht (Krankengeld, Kostenübernahme, sonstige Leistungen)
  • Rentenversicherungsrecht (insbesondere Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente)
  • Unfallversicherungsrecht (Anerkennung eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit)
  • Pflegeversicherungsrecht (Einstufung, Pflegegeld, etc.)

Bei ablehnenden Bescheiden ist es empfehlenswert, sich umgehend an die Kanzlei Blaufelder zu wenden, da ein Widerspruch oder eine Klage nur innerhalb eines Monats fristgerecht eingelegt bzw. erhoben werden kann.

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Sozialgericht in Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Sozialgericht in Deutschland.

IMPRESSUM

Kanzlei Blaufelder
Rechtanwalt Thorsten Blaufelder
Stuttgarter Straße 50
71638 Ludwigsburg

Tel. 07141 9133973
Fax. 07141 9133972
Mail [email protected]

Zuständige Aufsichtsbehörde

Herr Rechtsanwalt Blaufelder gehört der

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart

an.

Gesetzliche Berufsbezeichnungen

Thorsten Blaufelder
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Berufsrechtliche Regelungen

Herr Rechtsanwalt Blaufelder unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
  • Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Sämtliche Gesetzestexte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer »http://www.brak.de in der aktuellen Version eingesehen werden

Hinweis gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.

Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

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