Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

Warnwestenpflicht in Kraft!

Warnwestenpflicht in Deutschland in Kraft! Was heißt das?

Nun ist es auch in Deutschland Pflicht: Fahrer von Personen- und Lastkraftwagen sowie Bussen müssen eine Warnweste tragen, wenn sie das Fahrzeug im Falle einer Panne oder Gefahrensituation verlassen. Ab 1.7.14 muss in jedem Fahrzeug unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Warnwestenpflicht gilt aber NICHT für Motorräder (sämtliche Krads) und Wohnmobile. Beim Motorrad leuchtet die Ausnahmeregelung ein. Es kann schnell aus dem Weg geschafft werden. Eine Erklärung dafür, dass gerade bei Wohnmobilen, die doch im Falle einer Panne aufgrund ihrer Größe ganz beträchtlich den Verkehr blockieren können, die Warnwestenpflicht nicht greift, ist dem Verfasser dieses Beitrages nicht ersichtlich.

Damit das Fahrzeug in einer Gefahrensituation mit einer Weste verlassen werden kann, muss die Warnweste natürlich bei jeder Fahrt im Fahrzeug sein. Der Fahrer muss die Warnweste bei einer Kontrolle - auch ohne Gefahrensituation, versteht sich - dem Polizeibeamten vorzeigen. Sie ahnen es, eine Bestimmte Beschaffenheit muss die Weste in Deutschland natürlich auch haben: Sie muss der Euro-Norm EN ISO 20471 oder der EN 471 entsprechen, sowie reflektierende Streifen haben. Kauft man also ein diese Anforderungen nicht erfüllendes Billigprodukt, handelt man möglicherweise ordnungswidrig.

Und was passiert nun genau, wenn keine Warnweste an Bord ist? Bei Verstoß droht eine Geldbuße in Höhe von 15,- Euro. Ein Punkt in Flensburg wird also nicht eingetragen, denn dies ist seit der Punktereform, die zum 1.5.14 in Kraft trat, erst ab einem Bußgeld von mindestens 60,- Euro der Fall.



Waren diese Informationen hilfreich?

Vielen Dank. Ihr Feedback hilft uns, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Danke, dass Sie uns kontaktiert haben.

Ihr Formular wurde erfolgreich übermittelt. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse (), damit wir Ihre Anfrage schneller bestätigen und beantworten können.

Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Posteingang und klicken Sie auf den Link in der Nachricht von Anwaltplus.de.

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hartmann,

Anrede * Name * E-Mail * Tel. *

*Pflichtfeld - für etwaige Rückfragen der Redaktion. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht für Werbezwecke verwendet.

Stichworte

WEITERE PUBLIKATIONEN

von Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

VIDEOS

von Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann - Verkehrsrecht-Strafrecht