Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

Smartphone als Navi

Juristische Probleme ziehen am Smartphone-Himmel auf. "Wer ein gutes Smartphone besitzt, braucht kein Navigationsgerät mehr" - das ist das Fazit der Stiftung Warentest, die bei einer Studie klassische Navgationsgeräte einerseits und Apps für das Handy andererseits verglichen hat.
Es liegt doch auch nahe. Warum zwei Geräte kaufen, wenn das Smartphone, aufgerüstet durch eine entsprechende App, bereits alles kann. Kartensoftware gibt es heute obendrein kostenlos, zum Beispiel bei "OpenStreetMap" oder auch den Kartenmodus beim iPhone. So einfach ist es aber leider nicht, denn bei der Nutzung des Smartphones als Navigationsgerät im Auto ist Vorsicht geboten. Denn aus juristischer Sicht ist auch ein Smartphone ein Mobiltelefon und darf daher nicht während der Fahrt bedient werden - Navi-App hin oder her.
Das Amtsgericht Essen (Aktenzeichen: III-5 RBs 11/13) urteilte in einer einschlägigen Entscheidung entsprechend: Der Einspruch eines Autofahrers, er habe zwar sein Smartphone in der Hand gehalten, jedoch nicht um zu telefonieren, sondern um es in Position zu bringen und dann als Navigationsgerät zu nutzen, wurde abgewiesen. Es gelte nämlich: "Unter dem Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne der StVO ist auch die Nutzung als Navigationsgerät zu verstehen". Und sobald es in der Hand gehalten wird, kostet das € 40 Bußgeld. Andere Urteile besagen, dass eine Nutzung voraussetzt, dass bestimmte Funktionen des Gerätes aktiviert werden. In jedem Falle muss dem Betroffenen die Benutzung nachgewiesen werden.

Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin, Bielefeld und Oranienburg (Tel. 03301 - 53 63 00).

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