Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

EU-Führerschein aus Polen ist gültig

Immer mehr deutsche Autofahrer, die in Deutschland die Fahrerlaubnis verloren haben, interessieren sich für den EU-Führerschein. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die die Fahrerlaubnis dringend beruflich benötigen und sie mangels erfolgreicher MPU nicht zurück bekommen.

Zunächst einmal sind bestimmte Begrifflichkeiten zu klären. Es ist zu trennen zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis berechtigt grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen, während man mit dem Führerschein den Nachweis über diese Berechtigung führt. Wer z. B. bei Rot über die Ampel fährt und vielleicht ein 3-monatiges Fahrverbot erhält, ist immer noch grundsätzlich zum Führen von Fahrzeugen berechtigt, jedoch nicht in der Zeit des Fahrverbotes. Bei Entziehung der Fahrerlaubnis muss jedoch neu beantragt werden. Dies kann natürlich nicht sofort erfolgen, sondern wird regelmäßig erst nach Abwarten einer sog. Sperrfrist möglich sein.

In der Bundesrepublik - und hier liegt das große Problem -, ist für die Neuerteilung in solchen Fällen oftmals erforderlich, sich einer MPU („Idiotentest“) zu unterziehen. Weil dies in anderen Mitgliedsstaaten der EU nicht der Fall ist, ist es zu einem regelrechten Führerscheintourismus, z. B. nach Polen und in andere Länder gekommen. Denn hier kann der Führerschein auch ohne nachgewiesene MPU wieder erlangt werden. Hiermit haben sich die deutschen Gerichte (z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.12, Az. III-3 RVs 46/12) und in letzter Instanz auch der EuGH befasst.

In seinem Urteil vom 26.04.2012 hat der EuGH (Az. C-419/10) erneut bestätigt, dass im Ausland neu erworbene EU-Führerscheine unbedingt anzuerkennen sind, auch wenn in Deutschland eine MPU-Auflage angeordnet wurde. Wichtig für die Anerkennung des EU-Führerscheins ist es jedoch, dass die Anforderungen, die zur Erteilung des ausländischen Führerscheins erforderlich sind, eingehalten werden.

Hier sollten Sie sich detailliert beraten lassen, damit die für Sie optimale Lösung gefunden wird. Weitere Informationen finden Sie hier:


http://www.ra-hartmann.de/der-eu-fuehrerschein-und-die-gueltigkeit-in-deutschland-dr.-hartmann-partner.html

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