Arbeit/Beruf

Kündigung wegen ehrenrührigen Behauptungen über Kollegen und Vorgesetzte

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 4.2.2014 (Az. 19 Sa 322/13) entschieden, dass ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen zu einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führen kann.

In dem vom Landesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde die Klägerin vom beklagten Landkreis in einer Stadtkämmerei als Sekretärin beschäftigt. Die Klägerin hatte insbesondere gegen die Kämmerin dieses Landkreises, aber auch gegen weitere Kollegen schwere Vorwürfe erhoben; so war es nach ihrer Darstellung auch zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während ihres Dienstes gekommen. Der Arbeitgeber der Klägerin - der Landkreis - kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich.

Das Landesarbeitsgericht hat in diesem Fall die Kündigungsschutzklage der Klägerin abgewiesen und die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers somit für berechtigt gehalten. Das Landesarbeitsgericht argumentierte in seiner Entscheidung, dass die Vernehmung von Zeugen im Gericht ergeben habe, dass die Klägerin ihre Arbeitskollegen zu Unrecht beschuldigt und dadurch ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schwerwiegend verletzt habe. Dem Landkreis als bisherigen Arbeitgeber der Klägerin sei es daher nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin weiter fortzusetzen.

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von Herrn Rechtsanwalt Alexander Zieschang - Arbeitsrecht-Versicherungsrecht