Medien/Internet/EDV

Abmahnung wegen Streaming erhalten

Abmahnungen wegen dem sog. "Streamen" von Filmen oder Musik im Internet werden aktuell von den Rechtsanwälten U + C - Urmann+Collegen - versandt.

Die Anwaltskanzlei aus Regensburg verschickt insbesondere aktuell Abmahnungen an Redtube - Nutzer zu Titeln wie "Hot Stories", "Amanda´s Secrets", Dream Trip", "Glamour Show Girls" und "Miriam´s Adventures". Die Rechtsanwälte U+C versenden diese urheberrechtlichen Abmahnungen für den Rechteinhaber "The Archive AG", der seinen Sitz in Bassersdorf in der Schweiz hat.

Die Adressaten werden meist aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine von U+C vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Vergleichsbetrag von etwa 250 Euro - oder in Einzelfällen auch höhere Beträge - zu bezahlen, der einen Schadensersatzbetrag sowie die Anwaltskosten der Abmahnkanzlei U&C beinhaltet.

Soll die Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Da auch derjenige eine Abmahnung erhalten kann, der selbst gar keinen Urheberrechtsverstoß begangen hat, sondern lediglich Inhaber des Internetanschlusses ist, von dem aus der Urheberrechtsverstoß begangen worden sein soll, ist vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung rechtlich zu prüfen, ob dies überhaupt erforderlich ist.

Zwar kann in manchen Fällen auch derjenige für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich sein, der lediglich Inhaber des Internetanschlusses ist. Allerdings genügt in Einzelfällen auch die entsprechende Aufklärung der Familienmitglieder, um nicht haftbar gemacht zu werden.

Zudem ist fraglich, ob beim sogenannten "Streamen" im Gegensatz zu p2p-Tauschbörsen überhaupt eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung begangen wird. Auch ist fraglich, auf welche Weise die IP-Adressen der Abgemahnten erlangt wurden und ob dies legal war. Schlussendlich dürfte auch das mithilfe der IP-Adressen durchgeführte gerichtliche Providerauskunftsverfahren rechtlich angreifbar sein.

Ihren konkreten Fall sollten Sie daher anwaltlich prüfen lassen.

Was sollten Sie nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung tun?

Es ist zunächst wichtig, dass Sie überhaupt tätig werden. Sie sollten in jedem Fall eine urheberrechtliche Abmahnung ernst nehmen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Wir empfehlen dringend, keine Unterlassungserklärungen selbst abzuändern, da dabei schnell Fehler passieren können, die möglicherweise weitere Kostenrisiken nach sich ziehen.

Wichtig: Unbedingt die gesetzte Frist einhalten!

Sie sollten unbedingt innerhalb der von der Kanzlei U + C gesetzten Frist tätig werden und innerhalb der Frist eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Antwort sollte dann entweder durch Sie oder durch Ihren Anwalt innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Anderenfalls riskieren Sie, dass die Abmahnkanzlei ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie anstrengt, welches mit einem erheblichen Kostenrisiko für Sie verbunden ist.

Bei Fragen zu urheberrechtlichen Abmahnungen können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter [email protected] oder per Telefon unter 0351/8106245.

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zur gratis Ersteinschätzung.
In dem auf unserer Homepage verlinkten Web-Formular können Sie uns Ihre persönlichen Daten sowie die eingescannte Abmahnung übersenden:
http://sz-law.de/abmahnung_online

Selbstverständlich können Sie uns Ihre Abmahnung natürlich auch per E-Mail zusenden: [email protected]

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von Herrn Rechtsanwalt Alexander Zieschang - Arbeitsrecht-Versicherungsrecht