Neues in Sachen Banken und Nachweise durch Erbschein vs. Testament
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Urteil vom 05. April 2016 (IX ZR 440/15) seine Rechtsprechung, dass die Vorlage eines eröffneten Testaments gegenüber der Bank ausreicht, um seine Erbberechtigung nachzuweisen. Eine Bank ist nicht berechtigt grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, soweit das eröffnete (eigenhändige) Testamen...
„Wer mir in den letzten Stunden beisteht, dem übergebe ich alles“ ist eine ebenso unzureichende und damit unwirksame Bestimmung eines Erblassers wie die Formulierung „wer mich pflegt, erbt alles.“
Immer wieder haben sich Gerichte mit Formulierungen in eigenhändig verfassten Testamenten zu beschäftigen, die nicht hinreichend genug bestimmt sind. Die Folge solcher ...