Der ärztliche „Auszahlschein“ für Krankengeld gilt immer erst für den Folgetag des Arztbesuchs. Das gilt nicht nur für die allererste, sondern auch für alle nachfolgenden Bescheinigungen, bekräftigte am Dienstag, 16.12.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 1 KR 31/14, B 1 KR 35/14 und B 1 KR 37/14). Auch eine geschlossene Praxis (AZ: B 1 KR 25/14) oder eine falsche Auskunft des Arztes (AZ: B 1 KR 19/14) muss die...
WeiterGeplante Arbeitszeiterfassungspflicht: Wissenschaft in Gefahr https://t.co/n6D5Nh7hPy
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So entlarvst du einen Lügner – nein, es ist nicht die Körpersprache - https://t.co/v2hIXnfDEC
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UN-Wasserkonferenz endet mit „freiwilligen Selbstverpflichtungen“https://t.co/ScaWpuskDp
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Die EU wollte die #Zeitumstellung abschaffen. Das ist daraus geworden https://t.co/K4yzyUqFyY
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Jogginghosen-Verbot laut Jura-Professoren rechtlich nicht haltbar https://t.co/GiNagbSJdQ
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Umfrage: Knappe Mehrheit der Frauen gegen Möglichkeit zum Schwimmen „oben ohne“ https://t.co/DBh0RR3j6x
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Das Ringen ist beendet: Auch nach 2035 werden Neuwagen mit Verbrennungsmotor zugelassen. Bedingung: In den Tank darf nur klimaneutraler Kraftstoff. https://t.co/of4CWoSKN4
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Wie gefährlich sind #Reichsbürger? https://t.co/7ZXK75szYM
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„Ist ein Problem“: 750.000 Euro Honorar – Linken-Chefin kritisiert Wagenknechts Nebeneinkünfte https://t.co/V5ua59QRt2
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