Der ärztliche „Auszahlschein“ für Krankengeld gilt immer erst für den Folgetag des Arztbesuchs. Das gilt nicht nur für die allererste, sondern auch für alle nachfolgenden Bescheinigungen, bekräftigte am Dienstag, 16.12.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 1 KR 31/14, B 1 KR 35/14 und B 1 KR 37/14). Auch eine geschlossene Praxis (AZ: B 1 KR 25/14) oder eine falsche Auskunft des Arztes (AZ: B 1 KR 19/14) muss die...
WeiterDiese Rechte haben Bahnreisende https://t.co/VWgpq587C4
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Menschen mit "Umsturzfantasien": Özdemir warnt vor Unterwanderung der Bauernprotestehttps://t.co/r48sROmhkN
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen #Habeck-Blockierer - https://t.co/j4lRO4aoft
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Das Grundeinkommen ist finanzierbar https://t.co/FB87hAmlqg
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Krise der Demokratie? 18 Fragen an die Wutbürgerhttps://t.co/eGAiIwMWdC
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Parteiverbot AFD - Das schärfste Schwert des Rechtsstaats https://t.co/IM0sIbSPik
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Bayern will das Gendern verbieten, Hessen korrekte Sprache gebieten. Doch das ist gar nicht so einfach. Ist ein Gesetz gegen Gender-Sterne möglich? https://t.co/grYrOyUwXF
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Strafgerichtshof in Den Haag: Wenn Richter im Saal müde werdenhttps://t.co/3fbppnptIb
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Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Ein guter Anlass, mal alle Artikel verständlich zu erklären. https://t.co/DBWJiorsdM
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