Neues in Sachen Banken und Nachweise durch Erbschein vs. Testament
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Urteil vom 05. April 2016 (IX ZR 440/15) seine Rechtsprechung, dass die Vorlage eines eröffneten Testaments gegenüber der Bank ausreicht, um seine Erbberechtigung nachzuweisen. Eine Bank ist nicht berechtigt grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, soweit das eröffnete (eigenhändige) Testamen...