Ehe/Familie, Scheidung, Erben/Vererben

Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften

Sie kennen vielleicht das Problem: Sie haben eine Vorsorgevollmacht, die auch die Vermögenssorge umfasst, und trotzdem akzeptiert Ihre Bank diese bei der Vornahme von Bankgeschäften nicht. Sondern verlangt vielmehr, dass Sie neben Ihrer Vorsorgevollmacht noch eine gesonderte Bankvollmacht mittels bankeigener Formulare erstellen.

Gegen diese gängige Bank-Praxis hat das Landgericht Detmold nunmehr ein wichtiges Urteil getroffen, nämlich, dass eine Vorsorgevollmacht, die zur Vornahme von Vermögensangelegenheiten berechtigt, den Bevollmächtigten auch berechtigt über das Bankkonto des Vollmachtgebers zu verfügen, wenn zuvor für das Konto keine gesonderte Bankvollmacht erteilt wurde.

Quelle: Urteil des Landgerichts Detmold vom 14. Januar 2015, Az.: 10 S 110/14

Waren diese Informationen hilfreich?

Vielen Dank. Ihr Feedback hilft uns, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Kontakt mit Frau Rechtsanwältin Sandra Ruppin

Danke, dass Sie uns kontaktiert haben.

Ihr Formular wurde erfolgreich übermittelt. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse (), damit wir Ihre Anfrage schneller bestätigen und beantworten können.

Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Posteingang und klicken Sie auf den Link in der Nachricht von Anwaltplus.de.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Ruppin,

Anrede * Name * E-Mail * Tel. *

*Pflichtfeld - für etwaige Rückfragen der Redaktion. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht für Werbezwecke verwendet.

Stichworte

WEITERE PUBLIKATIONEN

von Frau Rechtsanwältin Sandra Ruppin