Verkehr/Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten/Schadensersatz/Haftplicht

Neues Flensburger Punktesystem tritt in Kraft

Neues Flensburger Punktesystem tritt in Kraft!

Viel wurde im Vorfeld getuschelt, nun wird es tatsächlich ernst: Ab 1. Mai 2014 wird das Flensburger Punkte-System völlig umgekrempelt, es gibt einige wichtige Neuerungen für Kraftfahrer. Bekannt ist inzwischen weitläufig, dass man den Führerschein künftig schon bei acht Punkten verliert, nicht erst bei 18 (wie bisher). Nun werden aber natürlich nicht dieselben Punkte wie bisher für Verstöße vergeben, sonst wäre wohl mittelfristig ein Großteil der Bevölkerung führerschein-los.
Verstöße ohne Punkte:
Es werden bestimmte Verstöße gar nicht mehr mit Punkten bestraft, nämlich die sogenannten "nicht verkehrssicherheitsgefährdenden" Verstöße: Fahren ohne Umweltplakette, Fahrtenbuchauflage nicht erfüllt (bisher jeweils ein Punkt), Beleidigung im Straßenverkehr (bisher immerhin fünf Punkte!). Soweit die gute Nachricht.
Aber Achtung, jetzt wird es wichtig. Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-25 km/h innerorts bleibt bei einem Punkt, der aus den genannten Gründen aber ungleich "teurer" zu stehen kommt. Fahren Sie aber kurz über die rote Ampel oder innerorts 26-30 km/h zu schnell, werden nicht mehr die bisherigen drei Punkte, sondern nur noch ein Punkt eingetragen, hier also ein beachtlicher "Rabatt".
Punkteabbau:
Die Reduzierung des Punktestandes ist unter dem neuen Fahreignungsregister nur noch einmal in fünf Jahren möglich. Es kann auch nur noch ein Punkt abgebaut werden, sozusagen die letzte "Notbremse". Zu spät sollte diese aber auch nicht gezogen werden: wenn Sie nämlich mehr als fünf Punkte haben, bleibt Ihnen auch dieser Weg versperrt. In der Gesamtschau kann daher gesagt werden, dass der Führerschein früher in Gefahr ist, wenn man nicht aufpasst. Es wird somit in Zukunft noch wichtiger werden, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht durch eine gezielte Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren den Punkteeintrag von vornherein zu verhindern versucht. Vergessen Sie nicht: bei einer Verfahrenseinstellung wird erst gar kein Punkt eingetragen. TIPP: Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese sämtliche Kosten, auch die des Anwaltes. Viele wissen dies nicht.

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