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Ausgequalmt per Volksentscheid
Ausgequalmt: Bayern führt als erstes Bundesland in der Gastronomie ein Rauchverbot ohne Ausnahmen ein. Bei einem Volksentscheid stimmten am Sonntag 61 Prozent der Wähler dafür, den blauen Dunst in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten komplett zu verbieten.
Das Gesetz tritt am 1. August in Kraft. Der Volksentscheid bedeutet einen vorläufigen Schlussstrich unter einen jahrelangen Streit ums Rauchen - und eine Niederlage für die CSU/FDP- Regierung von Ministerpräsident Horst Seehofer, die das nun verworfene Gesetz zu verantworten hatte.
Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis votierten lediglich 39,0 Prozent der Wähler für die Beibehaltung der bisherigen Rauchverbotsregelung. Diese erlaubte das Qualmen in Nebenräumen von Wirtshäusern, in kleinen Einraumkneipen und in Bierzelten.
Die Wahlbeteiligung lag nach dem vorläufigen Endergebnis bei 37,7 Prozent und damit deutlich niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen üblich. Es musste aber kein bestimmtes Mindest-Quorum erreicht werden - die einfache Mehrheit war ausreichend.
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Zu gute Bewertung ist nicht sittenwidrig
Es führt kein Weg daran vorbei: Wer einen neuen Job sucht oder auf der Karriereleiter nach oben klettern will, braucht ein einwandfreies
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Von der Leyen will Tarifeinheit per Gesetz sichern
Die Bundesregierung will die vom Bundesarbeitsgericht gekippte Tarifeinheit per Gesetz wiederherstellen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sagte, es dürfe nicht zu einer Situation kommen, in der etwa durch permanente Streiks Unternehmen lahmgelegt und wichtige Güter nicht mehr produziert werden könnten.
Der Wille, die entsprechenden Gesetze zu ändern, sei vorhanden. Dies hätten sowohl Arbeitgeberverbände, als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund gefordert. Es gelte nun aber, die Sicherung des sozialen Friedens durch die Tarifeinheit mit dem im Grundgesetz verankerten Recht der Koalitionsfreiheit in Einklang zu bringen, sagte die CDU-Politikerin nach einem Treffen mit den Arbeitgeberverbänden.
Angesichts der komplizierten Rechtslage müsse handwerklich äußerst sorgfältig vorgegangen werden. "Es stehen gewichtige Detailfragen im Raum", sagte sie mit Blick auf mögliche verfassungsrechtliche Probleme. Sie habe deshalb die Verfassungsressorts – also das Innen- und Justizministerium – um eine entsprechende Prüfung gebeten. Unter anderem sei zu klären, ob eine Grundgesetzänderung nötig sei.
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